Die Stadt Köln hat am Montag, 23. März 2020, ein ab sofort gültiges Betretungsverbot für alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Köln angeordnet. Die Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Patientinnen und Patienten gehören zu den Personen, die im Falle einer Ansteckung mit dem Corona-Virus besonders gefährdet sind. Sie müssen deshalb besonders geschützt werden. Das Betretungsverbot gilt für alle Besucherinnen und Besucher sowie Lieferanten.
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Von dem Betretungsverbot kann die Heimleitung nur abweichen, wenn Verwandte sterbende Patienten besuchen möchten. Lieferanten dürfen ihre Ware nur noch einem definierten Punkt in der Einrichtung übergeben. Für das Pflegepersonal werden gesonderte Vorgaben erstellt, die eine Übertragung an die Patienten verhindern soll. Durch diese Maßnahmen wird ein größtmöglicher Schutz der Bewohner gewährleistet.
Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern können telefonisch oder per E-Mail-Kontakt mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Clarenbachstifts aufnehmen.